Vorsorge

“Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”

All­ge­mei­ne Krebs­vor­sor­ge

Seit dem 01.01.2020 haben sich die Krebs­vor­sor­ge­richt­li­ni­en geän­dert. Frau­en zwi­schen dem 20. und 34. Lebens­jahr erhal­ten jähr­lich einen zyto­lo­gi­schen Abstrich vom Gebär­mut­ter­hals (soge­nann­ter PAP-Abstrich). Die Befun­de wer­den in Grup­pen von I bis V ein­ge­teilt. Vie­le auf­fäl­li­ge Befun­de hei­len vor allem bei jun­gen Frau­en spon­tan wie­der aus, eini­ge müs­sen mit­tels einer Pro­be­bi­op­sie wei­ter abge­klärt wer­den. Oft wird auch zunächst „nur abge­war­tet“ und nach drei bis sechs Mona­ten kon­trol­liert. Hier­zu ist es wich­tig, sich in Geduld zu üben und sich nicht über­mä­ßig zu sor­gen, aber die Unter­su­chungs­ter­mi­ne sorg­fäl­tig wahrzunehmen.

Frau­en ab dem ab dem 35. Geburts­tag bekom­men ein soge­nann­tes „Cotes­ting“. Dies bedeu­tet, dass der oben beschrie­be­ne zyto­lo­gi­sche Abstrich mit einem Test auf Huma­nes-Papil­lo­ma-Virus (HPV-Test) kom­bi­niert wird. Die­ser Cotest wird bei Unauf­fäl­lig­keit erst nach drei Jah­ren wie­der­holt. Hin­ter­grund die­ses Vor­ge­hens ist, dass die Ent­ste­hung von Krebs­zel­len am Gebär­mut­ter­hals durch Papil­lo­ma­vi­ren her­vor­ge­ru­fen wird. Davon gibt es aggres­si­ve und weni­ger aggres­si­ve Typen. Die Infek­ti­on mit HP-Viren ist häu­fig, erfolgt durch Geschlechts­ver­kehr und oft im jun­gen Alter, in wel­chem der Gebär­mut­ter­hals beson­ders emp­find­lich und anfäl­lig ist. Ande­rer­seits sind jun­ge Men­schen in der Regel mit einer beson­ders guten Immun­ab­wehr aus­ge­stat­tet, so dass die Infek­ti­on oft fol­gen­los ausheilt. 

Auf die­sen Erkennt­nis­sen basiert nun der Co-Test: Lässt sich das Virus also noch bei der „älte­ren“ Frau über 35 nach­wei­sen, so muss von einer chro­ni­schen Infek­ti­on aus­ge­gan­gen wer­den, die ein höhe­res Risi­ko für die Ent­wick­lung von Krebs im Ver­gleich zur HPV-nega­ti­ven Frau mit sich bringt. Die­sen Pati­en­tin­nen wird dann wei­ter jähr­lich ein Co-Test ange­bo­ten. Eine wei­te­re Kon­se­quenz erfolgt nicht, denn solan­ge der zyto­lo­gi­sche Abstrich unauf­fäl­lig ist, ist es zu kei­ner Zell­schä­di­gung gekom­men. Auch in die­sem Fal­le ist es unnö­tig, sich zu beun­ru­hi­gen. Es gilt aller­dings eben­so wie oben beschrie­ben, sich an die jähr­li­chen Kon­trol­len zu halten. 

Wich­tig zu wis­sen ist, dass Ihre Daten gespei­chert und zur Über­prü­fung der Qua­li­tät des Krebs­vor­sor­ge­pro­gram­mes ver­wer­tet wer­den. Dazu wer­den sie anony­mi­siert wei­ter­ge­ge­ben. Sie kön­nen der Aus­wer­tung Ihrer Daten bei der Wider­spruchs­stel­le des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses widersprechen.

Nähe­res zum neu­en Krebs­vor­sor­ge­pro­gramm fin­den Sie in einer aus­führ­li­chen Bro­schü­re des GBA, wel­che in der Pra­xis aus­liegt oder unter www.gesundheitsinformation.de unter dem Stich­wort „Gebär­mut­ter­hals­krebs“.

Zusätz­lich zum Abstrich vom Gebär­mut­ter­hals wer­den im Rah­men der Krebs­vor­sor­ge noch wei­te­re Unter­su­chun­gen durchgeführt:

• Tast­un­ter­su­chung des Unter­lei­bes
• ab dem 30. Lebens­jahr Abtas­ten der Brust
• bis zum 25. Lebens­jahr Chla­my­di­en­scree­ning im Urin
• vom 50. bis 55. Lebens­jahr eine Stuhl­un­ter­su­chung auf ver­steck­tes Blut
• ab 55 Jah­ren eine Stuhl­un­ter­su­chung auf Blut alle zwei Jah­re oder wahl­wei­se eine Darmspiegelung

Erwei­ter­te Krebs­vor­sor­ge – „Kann ich noch mehr tun?“

Dar­über hin­aus kann die moder­ne Früh­erken­nung heu­te weit­aus mehr leis­ten als noch vor eini­gen Jah­ren. Mit moder­nen Ultra­schall­ge­rä­ten kann die Sicher­heit der Dia­gnos­tik ohne Schmer­zen oder Strah­len­be­las­tung deut­lich ver­bes­sert wer­den. Auch im Bereich der Labor­dia­gnos­tik gibt es Neue­run­gen, die für die Früh­erken­nung genutzt wer­den kön­nen. Die­se Unter­su­chun­gen sind im Leis­tungs­ka­ta­log der Kran­ken­kas­sen nach $12 SGB nur für erkrank­te Pati­en­ten vor­ge­se­hen. Bei Gesun­den ist die pri­va­te Eigen­in­itia­ti­ve gefragt.

In die­sem Zusam­men­hang bie­ten wir Ihnen fol­gen­de Zusatz­un­ter­su­chun­gen im Rah­men einer „erwei­ter­ten Krebs­vor­sor­ge“ an. Die­se Unter­su­chun­gen wer­den mit Ihnen auf Grund­la­ge der Ärzt­li­chen Gebüh­ren­ord­nung (GOÄ) abgerechnet.

• Ultra­schall­un­ter­su­chung der inne­ren Geni­tal­or­ga­ne (Gebär­mut­ter und Eier­stö­cke)
• Ultra­schall­un­ter­su­chung der Brust
• zyto­lo­gi­scher Abstrich vom Gebär­mut­ter­hals außer­halb des 3‑Jah­res-Zeit­rau­mes, auch mit Flüs­sig­me­di­um (sog. Thin Prep)
• Test auf Huma­nes Papil­lo­ma­vi­rus
• Urin­test zur Früh­erken­nung von Blasenkrebs