Ultraschall in der Schwangerschaft
Ultraschall in der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Nach einer ersten Untersuchung in Woche 8–12 wird ein „erweitertes Screening“ in der ca. 20.SSW durchgeführt. Dabei erfolgt neben der Wachstumskontrolle eine ausführliche Darstellung wichtiger kindlicher Organe (z.B. Herz, Magen, Harnblase, Profil), um gravierende Fehlbildungen zu erkennen. Zwischen der 28. und 32.SSW werden nochmals das fetale Wachstum, die Fruchtwassermenge und die Lage des Kindes kontrolliert.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur Überprüfung des kindlichen Wachstums oder zur Fruchtwasserkontrolle werden jederzeit durchgeführt, wenn es notwendig erscheint.